FAQ – Kannst du mit Smart
Genossenschaft zusammenarbeiten?

Voraussetzungen

Aufenthaltstitel & Arbeitsberechtigung

Wohnst und arbeitest du in Deutschland?

Ja → Dann bist du bei Smart genau richtig.
Wenn du gelegentlich aus dem Ausland tätig bist, kann Smart dich im Rahmen deiner Anstellung entsenden und die A1-Bescheinigung für dich beantragen.die A1-Bescheinigung für dich beantragen.

Hast Du die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweiz?

Ja → Dann kannst du ohne Weiteres bei Smart angestellt sein.

Kommst du aus einem außereuropäischen Staat?

Wenn dein Visum eine Erwerbstätigkeit erlaubt, freut sich Smart auf die Zusammenarbeit mit
dir. Falls du bisher nur als Selbständige:r arbeiten darfst, muss die Ausländerbehörde dein
Visum um die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erweitern.

Bist du in Deutschland als Student:in eingeschrieben?

Die Zusammenarbeit mit uns ist möglich – abhängig vom zugelassenen Arbeitsumfang, wie in
deinem Visum beschrieben (z. B. in den Ferien unbegrenzt oder bis zu 19 Stunden pro
Woche).Wir schauen uns deine Situation gemeinsam an.

Hast du eine Chancenkarte oder eine Blue Card?

Die Zusammenarbeit ist möglich.
Du musst jedoch Aufträge in entsprechender Höhe haben.
Gern besprechen wir deine individuelle Situation.

Art der Aufträge & Kund:innen

Um mit Smart zusammenzuarbeiten, musst du bereits deine Kund:innen und Aufträge haben.

Welche Tätigkeiten kannst du über Smart abwickeln?

Smart kann zulassungsfreie freiberufliche und gewerbliche Dienstleistungen abwickeln.
Nicht möglich sind Tätigkeiten mit Kammerpflicht (z. B. Handwerk, Architektur) sowie medizinische Leistungen (z. B. Psychotherapie).

Viele Mitglieder arbeiten z. B. in:

  • Unternehmensberatung
  • IT-Betreuung & Softwareentwicklung
  • Bildung
  • Social Media & Content-Management
  • Kreativberufen
  • Yogalehre

Ist dein Beruf nicht auf der Liste?
Keine Sorge – frage einfach bei uns nach.

Arbeitest du unabhängig für deine Kund:innen?

Wenn du selbst entscheiden kannst, wie, wo und wann du arbeitest und nicht in die Strukturen deiner Kund:innen eingebunden bist, kann Smart deine Aufträge abwickeln.

Arbeitest du für Unternehmen im In- oder Ausland?

Smart kann Rechnungen weltweit stellen.

  • Abrechnung je nach Leistung mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
  • Bildungsleistungen können über das Smart Bildungswerk umsatzsteuerfrei abgerechnet werden
    (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).
  • Innerhalb der EU mit gültiger USt-IdNr. des Unternehmens: Reverse Charge (keine Umsatzsteuer).
  • Innerhalb der EU ohne gültige USt-IdNr.: Smart stellt eine Rechnung mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
  • Außerhalb der EU: Rechnungen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer.
Arbeitest du für Privatkund:innen in Deutschland?

Abrechnung grundsätzlich mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
Über das Smart Bildungswerk gGmbH sind Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei.

Arbeitest du für Privatkund:innen im Ausland?

Arbeitest du von Deutschland aus → Smart kann die Rechnungen abwickeln.
Arbeitest du vom Ausland aus → Smart prüft im Einzelfall, ob die Abwicklung möglich ist.

Wie geht es weiter?

Nimm gern an einer kostenlosen Online-Infosession oder einem unverbindlichen Erstgespräch teil.
So kannst du in Ruhe herausfinden, ob Smart eine sinnvolle Verbesserung für deine berufliche Situation ist.


Melde Dich zur Infosession an!

Erfahre, ob Smart die richtige Wahl für dich ist!

Infosession

Datum: Februar 5, 2026

Zeit: 11:00 bis 12:15 Uhr

Online

Sprache: English

Infosession

Datum: Februar 12, 2026

Zeit: 11:00 bis 12:15 Uhr

Online

Sprache: deutsch

Infosession

Datum: Februar 19, 2026

Zeit: 11:00 bis 12:15 Uhr

Online

Sprache: English

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.