FAQ – Kannst du mit Smart
Genossenschaft zusammenarbeiten?
Voraussetzungen
Aufenthaltstitel & Arbeitsberechtigung
Ja → Dann bist du bei Smart genau richtig.
Wenn du gelegentlich aus dem Ausland tätig bist, kann Smart dich im Rahmen deiner Anstellung entsenden und die A1-Bescheinigung für dich beantragen.die A1-Bescheinigung für dich beantragen.
Ja → Dann kannst du ohne Weiteres bei Smart angestellt sein.
Wenn dein Visum eine Erwerbstätigkeit erlaubt, freut sich Smart auf die Zusammenarbeit mit
dir. Falls du bisher nur als Selbständige:r arbeiten darfst, muss die Ausländerbehörde dein
Visum um die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erweitern.
Die Zusammenarbeit mit uns ist möglich – abhängig vom zugelassenen Arbeitsumfang, wie in
deinem Visum beschrieben (z. B. in den Ferien unbegrenzt oder bis zu 19 Stunden pro
Woche).Wir schauen uns deine Situation gemeinsam an.
Die Zusammenarbeit ist möglich.
Du musst jedoch Aufträge in entsprechender Höhe haben.
Gern besprechen wir deine individuelle Situation.
Art der Aufträge & Kund:innen
Um mit Smart zusammenzuarbeiten, musst du bereits deine Kund:innen und Aufträge haben.
Smart kann zulassungsfreie freiberufliche und gewerbliche Dienstleistungen abwickeln.
Nicht möglich sind Tätigkeiten mit Kammerpflicht (z. B. Handwerk, Architektur) sowie medizinische Leistungen (z. B. Psychotherapie).
Viele Mitglieder arbeiten z. B. in:
- Unternehmensberatung
- IT-Betreuung & Softwareentwicklung
- Bildung
- Social Media & Content-Management
- Kreativberufen
- Yogalehre
Ist dein Beruf nicht auf der Liste?
Keine Sorge – frage einfach bei uns nach.
Wenn du selbst entscheiden kannst, wie, wo und wann du arbeitest und nicht in die Strukturen deiner Kund:innen eingebunden bist, kann Smart deine Aufträge abwickeln.
Smart kann Rechnungen weltweit stellen.
- Abrechnung je nach Leistung mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
- Bildungsleistungen können über das Smart Bildungswerk umsatzsteuerfrei abgerechnet werden
(wenn die Voraussetzungen erfüllt sind). - Innerhalb der EU mit gültiger USt-IdNr. des Unternehmens: Reverse Charge (keine Umsatzsteuer).
- Innerhalb der EU ohne gültige USt-IdNr.: Smart stellt eine Rechnung mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
- Außerhalb der EU: Rechnungen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer.
Abrechnung grundsätzlich mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
Über das Smart Bildungswerk gGmbH sind Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei.
Arbeitest du von Deutschland aus → Smart kann die Rechnungen abwickeln.
Arbeitest du vom Ausland aus → Smart prüft im Einzelfall, ob die Abwicklung möglich ist.
Wie geht es weiter?
Nimm gern an einer kostenlosen Online-Infosession oder einem unverbindlichen Erstgespräch teil.
So kannst du in Ruhe herausfinden, ob Smart eine sinnvolle Verbesserung für deine berufliche Situation ist.