Erfahre, ob Smart für dich ist:

Super! Wenn du vorübergehend einen Auftrag im Ausland ausführst oder gelegentlich aus dem Ausland arbeitest, kann Smart dich im Rahmen deiner Anstellung entsenden und die A1-Bescheinigung für dich beantragen.

Die Smart-Genossenschaft in Deutschland richtet sich an Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und auch substanziell aus Deutschland arbeiten. Wenn du in einem anderen Land wohnst, ist das jeweilige Smart-Büro in dem anderen Land zuständig. Es gibt Smart-Büros in Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden und Spanien.

Super! Du kannst bei Smart angestellt sein.

Du kannst Smart nur nutzen, wenn du einen gültigen Aufenthaltstitel hast, der dir auch eine Beschäftigung (Anstellung) bei jedem Arbeitgeber erlaubt. Bei folgenden Aufenthaltstiteln ist dies in der Regel der Fall: Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdokument-GB, Studium, Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige:r, Working-Holiday oder Youth-Mobility-Visum. Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) ohne den Zusatz „Beschäftigung erlaubt“ oder „Erwerbstätigkeit erlaubt“ hast, kannst du Smart leider nicht nutzen.

Super! Die Genossenschaft kann zulassungsfreie freiberufliche und gewerbliche Dienstleistungen abwickeln. Die meisten unserer Mitglieder arbeiten in den Branchen Unternehmensberatung, IT-Betreuung, Software-Entwicklung, Bildung, Social Media und Content-Management, Public Relations und in kreativen Bereichen. Dienstleistungen, für die eine Kammerzugehörigkeit notwendig ist (zum Beispiel Handwerk oder Architektur) sowie medizinische Dienstleistungen (zum Beispiel Psychotherapie) können nicht über Smart abgewickelt werden.

Super! Smart hat für Bildungsleistungen sogar eine eigene Tochtergesellschaft, die gemeinnützige GmbH Smart Bildungswerk. Der Vorteil der Abwicklung über das Bildungswerk ist, dass Rechnungen für Kurse, Vorträge und Workshops ohne Umsatzsteuer gestellt werden können. Dies betrifft jedoch nur tatsächliche Bildungsleistungen, die vor allem auf die berufliche Bildung abzielen und bei denen bestimmte Fachkenntnisse vermittelt werden. Kurse oder Workshops, die im Freizeitbereich liegen (zum Beispiel Yoga oder Kurse für Eltern und Kinder) sowie Beratungsleistungen wie Coaching können nicht umsatzsteuerfrei über das Bildungswerk abgewickelt werden. Die Abwicklung dieser Kurse ist jedoch über die Genossenschaft mit Umsatzsteuer möglich.

Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen können über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sein und von dem Zuschuss der KSK zu den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung profitieren. Wir empfehlen in diesem Fall die Versicherung über die KSK, denn Angestellte bei Smart erhalten keinen Zuschuss. Wenn du jedoch nur als Nebentätigkeit künstlerisch aktiv bist oder über die KSK versichert bist und auch nicht-künstlerische Dienstleistungen anbietest, kann eine Realisierung dieser Nebentätigkeiten über Smart sinnvoll sein.

Der Warenverkauf über Smart ist nicht möglich. Dies betrifft auch den Verkauf von elektronischen Waren wie Downloads oder eBooks.

Super! Die Abwicklung über Smart ist möglich, wenn du frei entscheiden kannst, wie, wo und wann du für deine Kund:innen arbeitest und nicht in das Unternehmen deine:r Kund:in integriert bist.

Wenn du weisungsgebunden arbeitest oder in das Unternehmen deine:r Kund:in integriert bist, müsste dich deine:r Kund:in direkt selbst anstellen.

Super! Smart kann deutschlandweit und international Aufträge abrechnen und Rechnungen weltweit an Unternehmen schicken. Je nachdem welche Leistung du über Smart abwickelst, stellt Smart die Leistung mit entsprechender Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) in Rechnung. Bildungsleistungen können im Rahmen des Smart Bildungswerk ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Innerhalb der EU muss dein:e Kund:in eine gültige internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, so dass die Rechnungsstellung nach dem Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft („Reverse Charge“) ohne Umsatzsteuer erfolgen kann. An Unternehmen außerhalb der EU stellt Smart die Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Super! Je nachdem welche Leistung du über Smart abwickelst, stellt Smart die Leistung zuzüglich Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) in Rechnung. Smart kann über das Smart Bildungswerk gGmbH auch umsatzsteuerfreie Rechnungen stellen. Dies betrifft jedoch nur tatsächliche Bildungsleistungen, die vor allem auf die berufliche Bildung abzielen und bei denen bestimmte Fachkenntnisse vermittelt werden. Kurse oder Workshops, die im Freizeitbereich liegen (zum Beispiel Yoga oder Kurse für Eltern und Kinder) sowie Beratungsleistungen wie Coaching können nicht umsatzsteuerfrei abgewickelt werden.

In diesem Fall müssen wir genau prüfen, ob eine Abwicklung über Smart möglich ist.

Super! Trage deine Aufträge im Smart Portal ein und erhalte einen Überblick über deine Auftragslage. Wenn deine Kund:innen die Aufträge online bestätigt haben übernimmt Smart die Zahlungsgarantie und du kannst direkt mit der Arbeit starten. Mit unserem Team besprichst du die passende Anstellungsform für deine Situation.

Du kannst jederzeit Mitglied der Genossenschaft werden. Um die Anstellung über Smart zu starten, musst du jedoch Aufträge vorweisen. Für den Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung musst du mindestens einen bestätigten Auftrag mit dem Auftragsvolumen von mindestens 765 Euro netto in die Genossenschaft einbringen können. Für einen Mini-Job gibt es keinen Mindestbetrag. Mit unserem Team besprichst du die passende Anstellungsform für deine Situation.

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Infosession

Datum: November 28, 2024
Zeit: 11:00 bis 12:15 Uhr
Online
Sprache: English
Freie Plätze: 31 / 35

Infosession

Datum: Dezember 5, 2024
Zeit: 11:00 bis 12:15 Uhr
Online
Sprache: deutsch
Freie Plätze: 27 / 35

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